01. Juli 2024

E-Rechnungspflicht 2025

Gemäß dem Wachstumschancengesetz wird ab dem 1. Januar 2025 eine verpflichtende Einführung der E-Rechnung für inländische Business-to-Business-Umsätze beschlossen.

Dieser Schritt wurde vom Bundesrat am 23. März 2024 genehmigt. Ziel der Bundesregierung ist es, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke in Deutschland von etwa 23 Milliarden Euro weitgehend zu schließen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant zu einem späteren Zeitpunkt die Einführung eines elektronischen Meldesystems für nationale. Dieses System soll sich an den EU-Vorgaben orientieren, um eine einheitliche Meldung sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Business-to-Business-Umsätze sicherzustellen. Es wird diskutiert, ob der Rechnungsaustausch bei der Einführung des Meldesystems wahlweise über eine staatliche E-Rechnungsplattform oder über private E-Rechnungsplattformen erfolgen soll, die zukünftig alle relevanten steuerlichen Daten an die Finanzverwaltung übermitteln.

Die IHK Frankfurt am Main hat die Auswirkungen der E-Rechnungspflicht in sechs Punkten zusammengefasst (E-Rechnungspflicht ab 2025):

Ab dem 1. Januar 2025 wird eine verpflichtende E-Rechnung für steuerbare und steuerpflichtige inländische Business-to-Business-Umsätze eingeführt.
Eine E-Rechnung muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, wobei bereits verwendete Formate wie ZUGFeRD 2.x und XRechnung dieser Norm genügen.
Alle Unternehmen, einschließlich Kleinunternehmen, müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und abzusenden, wobei Übergangsregelungen gelten.
Es gibt Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 2026, während derer Papierrechnungen weiterhin versendet werden dürfen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro im Business-to-Business -Bereich E-Rechnungen versenden, während kleinere Unternehmen bis zum 31. Dezember 2027 andere Formate verwenden dürfen.
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht gelten für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise.
Ein späteres Meldesystem für Rechnungen ist geplant, bei dem eine transaktionsbezogene VAT-Meldung an ein bundeseinheitliches Verwaltungssystem übermittelt werden muss, im Einklang mit EU-Vorgaben für grenzüberschreitende Transaktionen.

E-Rechnungspflicht ab 2025. IHK Frankfurt am Main. Abgerufen 1. Juli 2024, von https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/uebersicht-alle-rechtsthemen/steuerrecht/umsatzsteuer-national/e-rechnungspflicht-ab-2025-6055774

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